ALLRIS - Auszug

01.02.2018 - 4.3 Anfrage des AM Katja Mentz (GAL): Ganztag an Sc...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

1. Warum fallen die Betreuungsangebote (offener) Ganztag an Schule insbesondere an Grundschulen nicht unter das Kindertagesstättengesetz (KiTaG) bzw. gelten diese nicht als Kindertageseinrichtung nach § 22a SGB VIII?

2. Wann und von welcher Stelle wurde festgelegt, dass es sich bei Ganztagsbetreuungsangeboten an (Grund-)Schulen nicht um Kindertageseinrichtung nach § 22a SGB VIII handelt und somit der für KiTas verbindlich geltende Personalschlüssel und die festgelegte Qualifikation des Personals nicht für die Ganztagsbetreuung an Schulen gelten?

3. Ist bereits rechtlich geprüft worden, ob Nachmittags- und Ferienbetreuung an Schulen unter § 22a SGB VIII fallen müssten? Wenn ja, mit welcher Begründung gelten für die Betreuung an Schulen andere Grundsätze als z.B. für die Hortbetreuung, die unter § 22a SGB VIII/ das KiTaG fällt.

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