ALLRIS - Auszug

05.09.2017 - 10.1 LübeckCard für Leistungsempfänger nach dem Asyl...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Anfrage:

 

Am 1. Juni 2015 hat die Hansestadt Lübeck die LübeckCard eingeführt. In den vergangenen Jahren entwickelte sich die LübeckCard äußerst positiv. Dennoch tauchen in diesem Jahr bei der Ausgabe der Karten für die CDU-Bürgerschaftsfraktion folgende Fragen auf:

 Warum ist auf Homepage der Stadt die Aushändigung einer LübeckCard nur nach Terminvereinbarung möglich?

(hhtp://www.luebeck.de/bewohner/buergerservice/vw/leistungen/index.html?lid=274)

Oder ist die Information nur missverständlich formuliert?

 Die LübeckCard kann nicht nur in den Stadtteilbüros, sondern auch im Verwaltungszentrum Mühlentor von den jeweils Bescheid erteilenden Stellen für Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Schüler-Bafög, etc. ausgegeben werden.

 Wo werden die Karten an Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgegeben? Wie lange beträgt dort die Wartezeit?

 Wie viele Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind gleichzeitig Inhaber einer LübeckCard? (Bitte aufgeschlüsselt nach Altersgruppen). Wie werden die Anspruchsberechtigten dieses Personenkreises auf die LübeckCard hingewiesen?

Bitte um schriftliche Beantwortung.

 

Die Antwort ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Die Angelegenheit wird erneut auf die Tagesordnung für die nächste Sitzung genommen.

 

Frau Zunft bittet ergänzend dazu um Schaffung zusätzlicher Ausgabestellen ohne lange Wartezeiten sowie um Ausstellung der LC für ein „volles“Jahr (bisher befristet jeweils bis zum 31.12.d.J.).

Herr Wulf erwidert, er werde diese Punkte in seinen Bericht aufnehmen, der eine Auswertung der ersten 2 Jahre LC beinhalten wird.

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Anlagen

 

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