ALLRIS - Auszug

18.07.2017 - 4.2.5 Stadtverordnung über öffentliche Sicherheit und...

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Wortprotokoll

Zur Nachfrage bzgl. einer Stadtverordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung teilt Herr Hinsen mit, dass durch Lübecker Ortsrecht, Landesgesetze, Landesverordnungen, Bundesgesetze und Bundesverordnungen schon umfassende Regelungen getroffen worden seien, auf deren Grundlage auch Ahndungen erfolgten. Die von Herrn Zahn erwähnte Verordnung der Gemeinde Wentorf wäre bei Zuständigkeit des Innenministeriums in dieser Form nicht genehmigt worden. Sie enthalte unbestimmte Rechtsbegriffe und würde letztendlich einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Sollte der Begriff „Öffentliche Ordnung“ wieder in die Landesgesetze eingeführt werden, könnte eine erneute Prüfung erfolgen. Momentan gebe es für die Wiedereinführung des Begriffs keine Anhaltspunkte.

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Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

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