ALLRIS - Auszug

16.05.2017 - 5.2 AM Hans-Jürgen Schubert, Fraktion grün+alternat...

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

Die Stadt Lübeck wird beauftragt, den Schutz von Wildtieren auf Lübecks Freiflächen, z.B. im Stadtpark, zu gewährleisten.

Hierbei möge die Stadt Bremen zur Orientierung dienen, wo seit dem 15. März 2017 ein dreimonatiges Anleingebot für Hunde besteht.

 

Herr Rocksien verweist auf § 3 Abs. 2 Nr. 3 des Schleswig-Holsteinischen Hundegesetzes. Danach sind Hunde an einer Leine zu führen, die ständig ein sicheres Einwirken auf den Hund ermöglicht, in den der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder anderweitig begrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufgebiete. Eine besondere Regelung wie in Bremen bräuchte die HL nicht. Hunde seien somit im Stadtpark und auch in Lübecks Grünanlagen anzuleinen. Zur Thematik Hundeauslaufgebiete (Hundestrände, Hundefreilaufflächen, Hundefreilaufstrecken) seien auf der Website der HL  Ausführungen zu finden.[1]

 

Es sprechen die Herren Hinsen, Ohlow sowie die Damen Menorca und Mählenhoff.

 

Herr Schubert zieht seinen Antrag zurück.

 


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Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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