ALLRIS - Auszug

16.05.2017 - 4.3.6 Baumfällungen während Fällverbotsfrist

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Wortprotokoll

Anfrage siehe USO 21.03.2017 TOP 9.8

 

Frau Hartmann berichtet, dass es sich bei der Anfrage um die Parkfläche neben dem Verwaltungszentrum Mühlentor bis hin zum Kanal handle. Die Durchführung der Maßnahmen an den Bäumen sei an eine Fremdfirma im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung vergeben worden. Vertragsinhalt war u.a., dass diese Maßnahmen mit Ablauf des 28.02.2017 durch die Firma abgearbeitet sein müssen.

 

Dieser Termin konnte von der Firma jedoch nicht eingehalten werden, so dass die Durchführung dieser Maßnahmen über den 28.02.2017 erfolgen musste und auch noch weitere Maßnahmen durchgeführt werden müssen. Ein Aufschub der erwähnten Maßnahmen bis zum Ablauf der Fällverbotsfrist komme hier nach fachlicher Einschätzung des Bereiches Stadtgrün und Verkehr nicht in Betracht, da die Durchführung zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit zum jetzigen Zeitpunkt im öffentlichen Interesse zwingend erforderlich sei und nicht auf andere Weise durchgeführt werden könne.

 

Nach Aussage des Bereiches Stadtgrün und Verkehr sollen die noch offenen Maßnahmen nunmehr bis Ende April 2017 abgeschlossen sein. Einer behördlichen Befreiung von der Fällverbotsfrist bedürfe es in diesem Fall nicht.

 

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Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

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