ALLRIS - Auszug

21.03.2017 - 5.3.3 Luftbelastung durch den Betrieb von Kaminöfen

Reduzieren

Wortprotokoll

Anfrage siehe USO 21.02.2017 TOP 8.1.

 

Laut Herrn Hinsen werde für Lübeck wird keine Notwendigkeit für ein Verbot gesehen, da die gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub bisher immer eingehalten wurden.

 

Reduzieren

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

Das könnte Sie auch interessieren