ALLRIS - Auszug

17.01.2017 - 4.3.2 Bauliche Überprüfung Neueröffnungen (Gastronomie)

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Wortprotokoll

Anfrage siehe USO 15.11.2016 TOP 8.1.

 

Herr Hinsen teilt mit, dass nach Aussage des Bereichs Stadtplanung und Bauordnung die Kaminanlage ordnungsgemäß ausgeführt und demzufolge genehmigt worden sei. Alle Vorschriften der Landesbauordnung seien eingehalten worden.

 

Dennoch könne es bei ungünstiger Witterung zu Belästigungen durch Rauch kommen. Dabei sei aber zu bedenken, dass es sich um ein Mischgebiet, also kein reines Wohngebiet, handle und daher entsprechend höhere Belastungen akzeptiert werden müssten. Meßmethoden für eine objektive Feststellung der Belastung gebe es nicht. Beschwerden habe es im Herbst 2016 tatsächlich gegeben, in den letzten Monaten aber nicht mehr. Bei Stichproben vor Ort konnten von der Gewerbeabteilung keine Geruchsbelästigungen festgestellt werden.

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Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

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