ALLRIS - Auszug

24.01.2017 - 3.3 Mündliche Antwort des FB 5 betr. Erhöhung Parkg...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Senator Boden teilt mit, dass bei der Parkgebührenerhebung zwischen Parkhäusern und Parkplätzen bzw. allgemeinen Parkflächen grundsätzlich unterschieden werden müsse.

 

Parkhäuser sind nicht öffentlich gewidmet. Die privatrechtliche Vermarktung und Preisgestaltung erfolgt durch die KWL unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Aspekte in Abstimmung mit dem FB 5. Eine Beschlussfassung durch die Bürgerschaft ist nicht erforderlich.

Die KWL bewirtschaftet für die HL im Rahmen des GBV Parken die Parkhäuser Holstentor, Burgtor und Falkenstraße.

 

Darüber hinaus betreibt die KWL in Eigenregie das Parkhaus Haerdercenter und ist somit frei in der Bewirtschaftung und Preisgestaltung.

Die weiteren Parkhäuser in der Innenstadt werden von privaten Betreibern bewirtschaftet. Auch hier hat die HL keinen Einfluss auf die Preisgestaltung.

 

Parkplätze und ausgewiesene Parkflächen sind i.d.R. öffentlich gewidmet. Gebühren werden nach der „Stadtverordnung über Parkgebühren“ der Hansestadt Lübeck erhoben, die von der Bürgerschaft beschlossen wurde.

Anhebungen der Parkgebühren werden von der Verwaltung vorgeschlagen oder aufgrund eines Bürgerschaftsbeschlusses veranlasst. Die Bearbeitung erfolgt im FB 5 durch den Bereich 5.660.

 

Keine weiteren Wortmeldungen.

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Der Hauptausschuss nimmt

die Antwort zur Kenntnis.

 

 

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