ALLRIS - Auszug

05.10.2017 - 4.4.2 Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren

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Wortprotokoll

Frau Scharrenberg berichtet über ein Modellprojekt zur Verbesserung der Kooperation mit dem Familiengericht durch Erprobung der Zusammenarbeit mit einem freien Träger.

Das Jugendamt verfolge damit das Ziel der Qualitätsverbesserung. Grundsätzlich würde das Jugendamt bei Sorgerechtstreitigkeiten, in denen sich Eltern an das Familiengericht wenden, vom Familiengericht um Mitwirkung gebeten. Diese Mitwirkung muss sehr zeitnah erfolgen und stellt vor dem Hintergrund des Fachkräftemangel und der Kernaufgaben „Wahrnehmung des Wächteramtes“ und „Case Management in den Hilfen zur Erziehung“ im Bereich Familienhilfen/Jugendamt eine besondere Herausforderung dar, die in den letzten Jahren in den Hintergrund gedrängt wurde.

Daher sollen im Modellprojekt bei einer begrenzten Anzahl von Sorgerechtsfällen der pädagogische Teil durch einen freien Träger übernommen werden, der dann mit dem Familiengericht zusammenarbeitet. Das Projekt soll nach einem Jahr hinsichtlich einer nachhaltigen und zufriedenstellenden Mitwirkung und der Kostenabschätzung evaluiert werden. Es ist beabsichtigt, die Fälle gerichtlicher Mitwirkung dauerhaft an einen oder mehrere Träger im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens zu übertragen.

 

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