ALLRIS - Auszug

19.06.2017 - 5.2.14 Anfrage von AM Gregor Voht: Möglichkeiten durch...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Anfrage:

Der Bundestag hat am, 30. März ein neues Carsharing-Gesetz beschlossen. Darin wird definiert, was unter „Carsharing“ zu verstehen ist und wie Fahrzeuge zu kennzeichnen sind. Außerdem ermöglicht es Privilegien beim Parken, der Einrichtung von Parkflächen für Carsharing-Stationen und die Befreiung von Parkgebühren.

 

Frage 1: Welche Konsequenzen hat das neue Gesetz für die bestehende Praxis des Carsharings in Lübeck?

 

Frage 2: Wird die Verwaltung von den neuen Möglichkeiten aus dem Carsharing-Gesetz Gebrauch machen?

 

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage in einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

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