ALLRIS - Auszug

06.03.2017 - 5.3.6 Verbot von Streusalz Überweisung aus der Bürger...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Wortprotokoll

Antrag GAL-Fraktion - Überweisung aus der Bürgerschaft vom 26.01.2017 (VO/2017/04502):

Verbot von Streusalz

 

Die Stadt Lübeck weist alle Einzelhändler und Tankstellen darauf hin, dass der Einsatz von Streusalz nicht erlaubt ist. Sie werden von der Stadt Lübeck aufgefordert, den Verkauf von Streusalz einzustellen. Parallel soll die Bevölkerung aufgeklärt werden, warum der Einsatz von Streusalz schädlich und deshalb für private Haushalte verboten ist.

 

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:1 Stimme

Gegen den Antrag:13 Stimmen

Enthaltungen:1 Stimme

 

Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.

 

 

Das könnte Sie auch interessieren