ALLRIS - Auszug

16.01.2017 - 3.7 Bau einer Schulsportanlage für die Schule an de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Friedrichsen möchte wissen, ob bei dieser Neuanlage die Abstände zur Wohnbebauung eingehalten würden und ob es feste Zeiten für die Nutzung bezüglich des Lärmpegels gäbe. Weiterhin möchte sie wissen, ob die Waldorfschule als Mitnutzer des Sportplatzes sich auch finanziell beteilige.

Herr Drever teilt mit, dass die Abstände zur Wohnbebauung insofern eingehalten seien, als dass hier auch vorher schon ein Bolzplatz gewesen sei, der nunmehr nur umgestaltet werde. Feste Zeiten für die Nutzung werden nicht festgelegt. Gemäß Auftrag aus der Bürgerschaft sollen Sportflächen für die Allgemeinheit ständig zugänglich sein.

 

Ein zu erwartender Lärmpegel sei nicht vorhersehbar und entstünde hier ggf. durch den Bolzplatz, der aber bereits Bestandteil der Anlage war und bleibt. Die Laufbahn und Sprunganlage würde hauptsächlich zu Schulzeiten benutzt werden; auch außerhalb dieser Zeiten sei der Lärmpegel geringer als auf dem Bolzplatz. Insofern entstünde hier voraussichtlich kein zusätzlicher Lärm.

 

Nachtrag zur Niederschrift:

Eine finanzielle Beteiligung sei dem Bereich Stadtgrün und Verkehr nicht bekannt, ebenso ob es ggf. Abstimmungen mit dem Bereich Schule und Sport gegeben habe. Nach Kenntnis des Bereiches hat die Waldorfschule auch schon die früher bestehenden Sportanlagen der Schulen mitbenutzt.

 

 

Herr Ramcke möchte wissen, wie hoch der Zaun werden solle, der die Anlage umgebe.

Herr Drever teilt mit, dass diese ca. 1,40m hoch werden.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage:15 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

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Beschluss:

Das Projekt „Bau einer Schulsportanlage für die Schule an der Wakenitz auf dem Ballspielplatz Wattstraße“ wird freigegeben.

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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