ALLRIS - Auszug

17.11.2016 - 1.3 Verpflichtung der bürgerlichen Ausschussmitglie...

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende verpflichtet die neu gewählten, bürgerlichen Werkausschussmitglieder, die nicht der Bürgerschaft angehören: Herr Büttner, Herr Rohlf, Herr Rosenbohm, Herr Ulrich, Frau Dr. Blunk, Herr Burmester, Herr Kurcharzik, Herr Vorkamp sowie zwei Ausschussmitglieder die als Gäste an der heutigen Sitzung teilnehmen: Frau Ziebell und Herr Mewes nach § 46 Abs. 6 GO durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung der Obliegenheiten und führt sie in ihr Amt ein.

 

 

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