ALLRIS - Auszug

18.05.2017 - 5.16 BfL: Plakatierung im Wahlkampf

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Es spricht BM Dedow.

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Beschluss:

Der Bürgermeister wird gebeten, zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, der Wahrung des Ortsbildes und der Vermeidung von Verschmutzungen des Straßenraums für kommende Wahlkämpfe – spätestens jedoch zur Kommunalwahl 2018 – Auflagen für die Plakatierung zu erarbeiten mit dem Ziel, die Laternenmasten in Lübeck frei von Wahlplakaten zu halten. Die Plakatierung möge sich künftig auf von der Stadt gemeinsam mit der Wall AG zur Verfügung gestellte Plakatflächen beschränken. Pro Kommunalwahlkreis sind ein bis zwei Werbeflächen zu ermöglichen, auf der dann jede Partei/Wählergemeinschaft in gleicher Größe für sich werben kann. Diese Werbeflächen können außerhalb der Wahlkampfzeiten von der Wall AG kommerziell genutzt werden, damit der Stadt durch diese Maßnahme keine zusätzlichen Kosten entstehen.

 

 

 

 

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BM Niewöhner ist während der Abstimmung nicht anwesend.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Ablehnung bei

Ja-Stimmen:8

Nein-Stimmen:37

 

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