ALLRIS - Auszug

01.12.2016 - 4.1.3 Auswirkungen des Interimshaushaltes

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Wortprotokoll

Herr Jürgensen berichtet, dass der Haushalt 2017 in der letzten Bürgerschaftssitzung nicht beschlossen wurde. Dies bedeutet, dass 2017 lediglich vertraglich oder gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtungen aber keine freiwilligen Leistungen erfüllt werden dürfen. Investitionen können nur zu einem Teil der Höhe aus 2016 getätigt werden.

Frau Eitel fragt nach, ob z. B. Maßnahmenaus der Kitabedarfsplanung nicht umgesetzt werden können, wenn der Haushalt nicht beschlossen wird. Herr Jürgensen bestätigt dies.

 

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