ALLRIS - Auszug

16.06.2016 - 6.1 Überweisungsantrag aus der Bürgerschaft vom 28....

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Der Ausschuss ist einstimmig einverstanden, Frau Kock das Wort zu erteilen.

 

Frau Kock spricht sich für den Antrag aus und erläutert dies.

 

Herr Kolterjahn fragt, in welchem zeitlichen Umfang aktuell Frauenschwimmzeiten in den städtischen Schwimmbädern angeboten werden und wie die Auslastung dieser Zeiten ausfällt.

 

Frau Senatorin Weiher hat Verständnis für das Anliegen, sie sieht aber auch die Bedarfe der Schulen und der Sportvereine. Mit Hinweis auf den Bürgerschaftsbeschluss zur Optimierung der Einnahmen und Reduzierung des Defizits der Lübecker Schwimmbäder stellt Frau Weiher die finanziellen Auswirkungen einer Erhöhung des Frauenschwimmzeiten dar. Die antragsgemäße Durchführung von Frauenschwimmzeiten in allen Schwimmhallen würde zusätzliche Personal- und Betriebskosten in Höhe von jährlich ca. 253.000 Euro auslösen. Unter Berücksichtigung der Einnahmeverluste durch die Nutzungseinschränkungen der Bäder wäre insgesamt von finanziellen Auswirkungen in Höhe von – 295.600 Euro auszugehen. Aus Verwaltungssicht sei der Antrag daher wirtschaftlich nicht darstellbar.

 

Dazu spricht der Vorsitzende und schlägt die Durchführung eines Modellversuchs vor.

 

Frau Weiher bietet an, die Thematik zum nächsten Ausschuss näher aufzubereiten.

 

Herr Bull hält das derzeitige Frauenschwimmangebot für ausreichend und sieht bei einer Ausweitung der Schwimmzeiten für Frauen die bedarfsgerechte Durchführung des Schulschwimmens gefährdet. Herr Bull weist auf die alternative Möglichkeit hin, als Verein Schwimmzeiten zu belegen.

 

Der Vorsitzende beantragt die Vertagung des Überweisungsauftrags und lässt über seinen Antrag abstimmen.

 

Der Ausschuss lehnt den Antrag bei 3 Gegenstimmen ab.

 

Daraufhin lässt der Vorsitzende über den von der Bürgerschaft abschließend an den Ausschuss überwiesenen Antrag abstimmen:

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Antrag:

Die Lübecker Bürgerschaft möge beschließen, dass in den städtischen Schwimmbädern in allen Lübecker Stadtteilen Frauenschwimmzeiten eingeführt werden, die folgende Qualitätsmerkmale beinhalten:

 

Die zusammenhängende Badezeit, die ausschließlich von Frauen genutzt werden kann, muss mindestens 4 Stunden betragen, dabei sollte es eine Vormittagsbadezeit geben ebenso wie eine Badezeit in den Abendstunden.

 

Das Schwimmpersonal muss in dieser Zeit weiblich sein.

 

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Der Ausschuss lehnt bei 1 Gegenstimme und

2 Enthaltungen den Antrag ab.

 

 

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