ALLRIS - Auszug

12.05.2016 - 1.3 Verpflichtung der bürgerlichen Ausschussmitglie...

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende verpflichtet die neu gewählten, bürgerlichen Werkausschussmitglieder, die nicht der Bürgerschaft angehören: Frau Grädner, Herrn Klix, Herrn Horstmann, Herrn Burmester, Frau Dr. Blunk, Herrn Rohlf, Herrn  Büttner und Herrn Dr. Koß sowie ein Ausschussmitglied als Gast der heutigen Sitzung: Herrn Kucharzik, nach § 46 Abs. 6 GO durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung der Obliegenheiten und führt sie in ihr Amt ein.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass stellvertretende Ausschussmitglieder am

nichtöffentlichen Teil einer Sitzung nur dann teilnehmen dürfen, wenn der Vertretene nicht anwesend ist.

 

 

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