ALLRIS - Auszug

12.05.2016 - 1.2 Verpflichtung des bürgerlichen Ausschussvorsitz...

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Wortprotokoll

Herr Büttner als lebensältestes Mitglied des Werkausschusses eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er verpflichtet den neu gewählten Vorsitzenden, Herrn Abler, nach § 46 Abs. 6 GO durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung der

Obliegenheiten und führt ihn in sein Amt ein.

 

Herr Abler übernimmt den Vorsitz.

 

 

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