ALLRIS - Auszug

17.05.2016 - 2.2 Verpflichtung des bürgerlichen Ausschussvorsitz...

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Wortprotokoll

Herr Müller verpflichtet gem. § 46 Abs. 6 Gemeindeordnung (GO) per Handschlag den bürgerlichen Ausschussvorsitzenden, Herrn Hans-Jürgen Schubert, auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn in sein Amt ein.

 

 

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