ALLRIS - Auszug

15.03.2016 - 5.3.1 Brückenbau Büssau

Reduzieren

Wortprotokoll

Anfrage siehe Sitzung des Ausschusses vom 16.02.2016 TOP 8.2.

 

Herr Möller teilt mit, dass die Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) folgendes ergeben habe:

 

  • „Bei der UNB liegen Planungsunterlagen und der Planfeststellungsbeschluss von 7.2012 vor.

 

  • In die Unterlagen kann Einsicht genommen werden.

 

  • Die Unterlagen selbst sind von 2008, die Prüfung durch die UNB erfolgte 2009.

 

  • Eine Beratung zu den Planungsinhalten kann die UNB nicht anbieten, da die Beschäftigung damit zu lange her ist.

 

  • Zuständige Planfeststellungsbehörde ist das Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg.

 

  • Ansprechpartner dort: Herr Wieland, Tel. 0391 535 2145

 

  • In den nächsten Wochen soll ein Plan-Änderungsverfahren begonnen werden (u. a. mehr Nassabgrabungen, Boden-Zwischenlagerfläche, Grenzen des Gebietes etc.).

 

  • Die Brücke soll noch in diesem Jahr (3. Quartal) umgebaut werden.

 

  • Auf Basis des Planfeststellungsbeschlusses wurden bereits 6 Linden gefällt, die nicht erhalten werden konnten.

 

  • Baumersatz ist lt. Aussage von Herrn Wieland an gleicher Stelle nicht möglich, sondern an anderer Stelle vorgesehen.

 

  • Da die Planungsunterlagen zwei gut gefüllte Ordner umfassen wird empfohlen, konkrete Fragen direkt an die Planfeststellungsbehörde (Herr Wieland, Tel. 0391 535 2145; Email allgemein: wna-magdeburg@wsv.bund.de) zu richten.“

 

Herr Müller bedankt sich für die Antworten und bittet zu gegebener Zeit um Informationen bzgl. der Beteiligung der Hansestadt im Zuge des Plan-Änderungsverfahrens.

 

Reduzieren

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

Das könnte Sie auch interessieren