15.03.2016 - 5.3.1 Brückenbau Büssau
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3.1
- Zusätze:
- Anfrage Herr Müller - siehe USO 16.02.2016 TOP 8.2
- Datum:
- Di., 15.03.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Anfrage siehe Sitzung des Ausschusses vom 16.02.2016 TOP 8.2.
Herr Möller teilt mit, dass die Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) folgendes ergeben habe:
- „Bei der UNB liegen Planungsunterlagen und der Planfeststellungsbeschluss von 7.2012 vor.
- In die Unterlagen kann Einsicht genommen werden.
- Die Unterlagen selbst sind von 2008, die Prüfung durch die UNB erfolgte 2009.
- Eine Beratung zu den Planungsinhalten kann die UNB nicht anbieten, da die Beschäftigung damit zu lange her ist.
- Zuständige Planfeststellungsbehörde ist das Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg.
- Ansprechpartner dort: Herr Wieland, Tel. 0391 535 2145
- In den nächsten Wochen soll ein Plan-Änderungsverfahren begonnen werden (u. a. mehr Nassabgrabungen, Boden-Zwischenlagerfläche, Grenzen des Gebietes etc.).
- Die Brücke soll noch in diesem Jahr (3. Quartal) umgebaut werden.
- Auf Basis des Planfeststellungsbeschlusses wurden bereits 6 Linden gefällt, die nicht erhalten werden konnten.
- Baumersatz ist lt. Aussage von Herrn Wieland an gleicher Stelle nicht möglich, sondern an anderer Stelle vorgesehen.
- Da die Planungsunterlagen zwei gut gefüllte Ordner umfassen wird empfohlen, konkrete Fragen direkt an die Planfeststellungsbehörde (Herr Wieland, Tel. 0391 535 2145; Email allgemein: wna-magdeburg@wsv.bund.de) zu richten.“
Herr Müller bedankt sich für die Antworten und bittet zu gegebener Zeit um Informationen bzgl. der Beteiligung der Hansestadt im Zuge des Plan-Änderungsverfahrens.
