ALLRIS - Auszug

16.02.2016 - 4.3.4 Anfrage Herr Stolzenberg - Stellungnahmen in Be...

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Wortprotokoll

Anfrage siehe Sitzung des Ausschusses vom 19.01.2016 TOP 9.6.

 

Herr Möller teilt mit, dass die Stellungnahme der UNB vom 15.04.2014 im Abwägungsbericht nicht enthalten sei. Dies sei ein Versehen des für die Durchführung des B-Plan-Verfahrens beauftragten Büros gewesen. Da im erneuten Beteiligungsverfahren 2015 keine erneute Stellungnahme der UNB einging, sei es in der Überprüfung nicht aufgefallen. Es habe keine Rücknahme der Stellungnahme der UNB gegeben. Gleichwohl seien viele in der Stellungnahme von 2014 vorgebrachte Anregungen im weiteren Planungsprozess berücksichtigt worden bzw. im Rahmen der Prüfung der umfangreich vorgebrachten Belange sowohl anderer Träger öffentlicher Belange als auch von Privaten in die Abwägung einbezogen worden. Ein städtebaulicher Vertrag zur Sicherung der naturschutzrechtlichen Maßnahmen und zur Durchführung des notwendigen Ausgleichs sowie eines Monitorings mit dem Investor verpflichtet diese, alle Maßnahmen auf eigene Kosten durchzuführen.


Die Konkretisierung  der notwendigen Maßnahmen sei in Abstimmung mit dem Investor und Vertretern der UNB, des Landschaftspflegevereins Dummersdorfer Ufer, dem Kurbetrieb, der LTM (zur Tourismuslenkung) und weiteren Zuständigen detailliert abgestimmt und verbindlich vereinbart worden.  

 

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Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

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