ALLRIS - Auszug

19.01.2016 - 9.5 Anfrage Herr Stolzenberg - Grabenverrohrung im ...

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Wortprotokoll

Herr Stolzenberg berichtet, dass im Dezember ein Graben entlang der Straße Otternweg in Kronsforde verrohrt worden sei. Er fragt nach, ob es sich bei dieser Grabenverrohrung um einen nach Naturschutzrecht anzeige- bzw. genehmigungspflichtigen Tatbestand handle und die notwendige Zustimmung bei der uNB beantragt bzw. genehmigt worden sei.

 

Nachrichtlich den Ausschussmitgliedern der Hinweis vom Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz zur Kenntnisnahme:

 

„Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde (uNB) ist der o.a. Graben ohne Beteiligung der Unteren Wasserbehörde und Naturschutzbehörde vom Bereich Stadtgrün und Verkehr verrohrt worden. Der Bereich Stadtgrün und Verkehr war der Ansicht, es bedürfe keiner Genehmigung, da der Graben sich in der Verwaltung dieses Bereiches befindet. Dazu ist nunmehr ein Verwaltungsverfahren von unseren beiden Behörden eingeleitet worden, um den Bereich Stadtgrün und Verkehr zur "Schadensbegrenzung" zu bewegen.“

 

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Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

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