ALLRIS - Auszug

11.04.2016 - 1.2 Feststellung der Beschlussfähigkeit

Reduzieren

Wortprotokoll

Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest. Ferner macht der Vorsitzende darauf aufmerksam, dass Personen, die möglicherweise befangen sein könnten, verpflichtet sind, dieses mitzuteilen. Ob jemand befangen sein könnte, entscheidet im Zweifel der Ausschuss.

 

Herr Dr. Eymer weist darauf hin, dass die Veränderung der Fraktionen in der Bürgerschaft und die damit zusammenhängende Neubesetzung der Ausschüsse für die aktuelle Sitzung noch keine Relevanz hat. Zur nächsten Sitzung wird nach erfolgter Neubesetzung geladen.

Reduzieren

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

nimmt Kenntnis.

 

Das könnte Sie auch interessieren