ALLRIS - Auszug

13.09.2016 - 3.4 FDP - Anfrage des BM Thomas Rathcke zur Tourism...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Rathcke stellt mit der Vorlage 2016/04068 folgende Anfrage:

 

Im Falle der Einführung einer Tourismusabgabe: werden mittelbare und/oder unmittelbare Gesellschaften der Hansestadt Lübeck zur Zahlung der Tourismusabgabe herangezogen?

Falls ja, welche Gesellschaften wären das und wie hoch wären die Abgaben in diesem Fall für LTM, KWL und LHG?

 

Herr Bürgermeister Saxe erklärt, dass auch die Gesellschaften der HL selbstverständlich abgabenpflichtig seien, sofern mittelbare oder unmittelbare Vorteile aus dem Tourismus gezogen werden können. So seien z.B. die Stadtwerke als Versorger nach Ziff. 6.36 oder die KWL u.a. als Betreiber von Parkflächen und -Häusern (Ziff 6.22) abgabenpflichtig.

 

Die genaue Höhe der Abgabe kann erst nach Mitteilung der Umsatzzahlen für 2015 ermittelt werden und würde dann aber unter das Steuergeheimnis nach § 30 AO fallen und könnte somit nicht öffentlich bekannt gegeben werden.

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Der Hauptausschuss nimmt

die Antwort zur Kenntnis.

 

 

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