ALLRIS - Auszug

14.06.2016 - 5.3 Verbilligungsrichtlinie zur Förderung des sozia...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hierzu sprechen Herr Howe, Herr Bürgermeister Saxe und der Vorsitzende.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, die Vorlage in der Fassung des Wirtschaftsausschusses wie folgt zu beschließen.

 

Der letzte Satz unter Punkt 3.2 „Ausgangspunkt Verkehrswert“ lautet:

 

„Der Mindestpreis soll darf nicht unter 40 % des Bodenrichtwertes bzw. Verkehrswertes liegen und soll darf nicht den Bilanzwert des Grundstückes unterschreiten.“

 

Keine weiteren Wortmeldungen.

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Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage  beigefügte Verbilligungsrichtlinie zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus beim Verkauf städtischer Grundstücke wird beschlossen.

 

 

 

 

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag

in der vorstehenden Fassung des

Wirtschaftsausschusses vom

13.06.2016 zu entscheiden.

             

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Anlagen zur Vorlage

 

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