ALLRIS - Auszug

26.01.2016 - 5.2 Verfahrensregeln für Gesellschafterentscheidung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Keine Wortmeldungen.

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Beschlussvorschlag:

 

Für Entscheidungen in der Gesellschafterversammlung der Entsorgungszentrum Lübeck GmbH (EZL) gilt ab sofort folgendes Verfahren:

  1. Der Werkausschuss Entsorgungsbetriebe Lübeck wird fortlaufend über die wirtschaftliche Entwicklung der EZL einschließlich des Inhalts der Quartalsberichte unterrichtet.
  2. In Angelegenheiten, in denen die Gesellschafterversammlung der EZL eine Entscheidung zu treffen hat, wird die jeweilige Angelegenheit dem Werkausschuss Entsorgungsbetriebe Lübeck zur Empfehlung vorgelegt.
  3. Der Bürgermeister legt dem Hauptausschuss vor einer Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der EZL folgende Angelegenheiten zur Beschlussfassung vor:

  diejenigen Beschlüsse, zu denen der Werkausschuss EBL keine vorherige Empfehlung abgegeben hat;

  diejenigen Beschlüsse, bei denen von einer Empfehlung des Werkausschusses abgewichen werden soll.

 

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Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

gemäß Beschlussvorschlag.

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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