ALLRIS - Auszug

07.03.2016 - 5.3.1 Unterkünfte für Geflüchtete bei allen Wohnungsb...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Antrag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, bei allen künftigen Bauvorhaben – auch in integrierten Stadtlagen – für Wohngebiete eine Größe ab 50 Wohneinheiten eine Gemeinschaftsunterbringung von Flüchtlingen vorzusehen.

Alle Wohnungsbauvorhaben sollen einen 30 Prozent Anteil sozialen Wohnungsbau vorsehen. Ein Teil der Wohnungen soll an Geflüchtete vermietet werden.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die Vorlage / den Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für die Vorlage / Antrag:                            3 Stimmen

Gegen die Vorlage / Antrag:                            12 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich die Vorlage / den Antrag abzulehnen.

 

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