ALLRIS - Auszug

28.01.2016 - 10.6.4 Interfraktionell - Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GR...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

BM Wind-Olßon teil mit, dass sich alle Fraktionen dem Antrag zu TOP 10.6.4 anschließen.

 

Weiter verliest sie den gemeinsam verfassten Text und gibt Folgende Änderungen zu Protokoll:

Der Aufhebung des Sperrvermerks für den 1. Bauabschnitt wird mit folgender Maßgabe

zugestimmt:

 

- Die angefragte Drittmittelförderung erfolgt tatsächlich.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt:

 

- Für einen Finanzierungsbeitrag sollen Fundraisung und Sponsoringmodelle geprüft werden

(z.B die Einrichtung eines "Freundeskreises der MUK" und eine Vergabe der Namensrechte

an der Musik- und Kongresshalle).

 

- Vor einem Beschluss über den 2. Bauabschnitt sind abermals Landeszuschüsse und weitere Drittmittel einzuwerben.

 

- Der 2. Bauabschnitt soll möglichst ohne Zugriff auf reguläre städtische Investitionsmittel

realisiert werden. Investitionsvorhaben für Schulen und Brücken dürfen nicht im

Hinblick auf Sanierungsmaßnahmen für die MUK geschoben werden.

Dies ist auch ein Bekenntnis zu Investitionen in Schulen und Brücken.

- Nach vollständiger Sanierung der MUK soll es ab dem Jahr 2022 eine Beteiligung der

Nutzerinnen und Nutzer an den Bauunterhaltungskosten geben. Der Bürgermeister wird beauftragt, verschiedene Modelle zu prüfen und sie der Bürgerschaft spätestens bei Entscheidung über die Durchführung des 2. Bauabschnitts zur Entscheidung vorlegen.

 

 

BM Rathcke beantragt die separate Abstimmung des letzten Absatzes.

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Beschluss:

Der Aufhebung des Sperrvermerks für den 1. Bauabschnitt wird mit folgender Maßgabe

zugestimmt:

 

- Die angefragte Drittmittelförderung erfolgt tatsächlich.

 

- Für einen Finanzierungsbeitrag sollen Fundraisung und Sponsoringmodelle geprüft werden

(z.B die Einrichtung eines "Freundeskreises der MUK" und eine Vergabe der Namensrechte

an der Musik- und Kongresshalle).

 

- Vor einem Beschluss über den 2. Bauabschnitt sind abermals Landeszuschüsse und weitere Drittmittel einzuwerben.

 

- Der 2. Bauabschnitt soll ohne Zugriff auf reguläre städtische Investitionsmittel

realisiert werden. Investitionsvorhaben für Schulen und Brücken dürfen nicht im

Hinblick auf Sanierungsmaßnahmen für die MUK geschoben werden.

 

- Nach vollständiger Sanierung der MUK soll es ab dem Jahr 2022 eine Beteiligung der

Nutzerinnen und Nutzer an den Bauunterhaltungskosten geben. Der Bürgermeister wird beauftragt, verschiedene Modelle zu prüfen und sie der Bürgerschaft spätestens bei Entscheidung über die Durchführung des 2. Bauabschnitts zur Entscheidung vorlegen.

 

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Abstimmungsergebnis des Textes Der Aufhebung….bis Investitionen in Schulen und Brücken. in geänderter Fassung:

Einstimmige Annahme

 

 

Abstimmungsergebnis des letzten Absatzes:

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen: 47

Nein-Stimmen: 2

 

 

 

Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift an.

 

 

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