ALLRIS - Auszug

09.07.2015 - 3 Feststellung der Niederschrift der 21. Sitzung ...

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Wortprotokoll

Herr Dr. Verwey beantwortet die Frage von Herrn Reinhardt aus der letzten Sitzung des Werkausschusses vom 11.06.2015 zu TOP 5.1, wer in der Travemünder Allee der Straßenbaulastträger sei. Nach Recherche der EBL erklärt Herr Dr. Verwey, dass die Ortsdurchfahrt im Verlaufe der Travemünder Allee (B75) durch den Träger der Straßenbaulast winterdienstmäßig betreut werden müsse. Zitat nach § 5 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG): „Die Gemeinden mit mehr als 80.000 Einwohnern sind Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen.“ Deshalb sei die EBL verpflichtet, dort Winterdienst zu leisten.

 

Der Ausschuss stellt die Niederschrift Nr. 21 vom 11.06.2015 (öffentlicher Teil) durch

einstimmigen Beschluss fest.

 

 

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