08.09.2015 - 8.1 Erweiterung des kommunalen Integrationskonzepte...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Gremium:
- Ausschuss für Soziales
- Datum:
- Di., 08.09.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Blankovorlage
- Federführend:
- 2.500 - Soziale Sicherung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Es erfolgt eine gemeinsame Beratung mit TOP 8.1.1.
Die Bürgerschaft hat zu Punkt 6.1 mit VO 2792 den nachstehend aufgeführten ANTRAG DES FORUMS FÜR MIGRANTINNEN mit Mehrheit an den Ausschuss für Soziales zur Vorberatung überwiesen:
Erweiterung des kommunales Intergationskonzeptes, genannt:Teil III: Verantwortung für Flüchtlinge
ANTRAG: Die Lübecker Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck möge sich für eine entsprechende Erweiterung (siehe Anlage) aussprechen.
Begründung: Bürgerschaftsbeschluss vom Februar 2012 zum kommunalen Integrationskonzept der Hansestadt Lübeck.
Anlage:
Teil III: Verantwortung für Flüchtlinge
Leitziel:
Flüchtlinge finden in der Hansestadt Lübeck Schutz und Sicherheit vor Verfolgung
Krisen in aller Welt zwingen Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen und Zuflucht im Ausland zu suchen. In der Hansestadt Lübeck leben Migrantinnen und Migranten, die in ihrem Herkunftsland verfolgt oder vom Krieg bedroht wurden und es deshalb verlassen mussten. Sie genießen den Status eines anerkannten Asylberechtigten oder Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention, oder sie leben hier als Asylbewerber / als Ausländer mit einem humanitären oder geduldeten Aufenthaltsrecht / als Ausländer ohne gültigen Aufenthaltstitel. Viele von ihnen haben in ihren Heimatländern und/oder auf der Flucht erhebliche physische, psychische oder sexuelle Gewalt erlitten, sind traumatisiert.
Sie alle eint die Hoffnung auf ein neues Leben in Sicherheit und Würde.
Die Mehrzahl der Menschen im Asylverfahren, die der Hansestadt Lübeck vom Land zugewiesen werden, erhält zunächst Wohnraum in den Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber. Aber auch die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen und deren sozialpädagogische Betreuung gewinnen an Bedeutung.
Während des Asylverfahrens bestehen rechtliche Defizite hinsichtlich der Einbeziehung und Integration der Betroffenen in das gesellschaftliche Leben. Daher wird dieser Personenkreis bislang nur unzureichend von den bestehenden Angeboten der Integrationsförderung erreicht. Insbesondere auch die Sprachförderung von Menschen, die noch keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, bleibt auf der Strecke. Sie sind von den Angeboten wie den Integrationskursen und den berufsbezogenen Deutschkursen des ESF-BAMF-Programms weitgehend ausgeschlossen, und die selbstzahler-Angebote kommen für sie ebenfalls nicht infrage, weil sie i.d.R. nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen. Es ist zwingend geboten, den genauen Bedarf zu ermittelt und entsprechende Angebote zu schaffen.
Leitziel | Flüchtlinge finden in der Hansestadt Lübeck Schutz und Sicherheit vor Verfolgung |
Teilziele |
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Strategien/ Maßnahmen |
(Befindet sich im Aufbau.)
(z.B. Initiative des Landes zur Öffnung von Integrationskurse für Menschen im Asylverfahren)
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Ressourcen | Vorhandenes Erfahrungswissen der verschiedenen Akteure aus der Flüchtlingsarbeit in der Hansestadt Lübeck Bereitstellung der personellen und finanziellen Mitteln für die Umsetzung der o.g. Maßnahmen durch Bund, Land, Kommune und weiteren Geldgebern. |
Verantwortlich |
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Indikatoren |
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Hierzu liegt folgender ÄNDERUNSANTRAG vor (siehe TOP 8.1.1):
Änderungsantrag zum Antrag des Forums für Migrantinnen und Migranten aus der Bürgerschaft vom 25.06.2015 VO/2015/02792, welcher in den Sozialausschuss überwiesen wurde
ANTRAG:
Der Ausschuss möge die Leit und Teilziele beschließen und dem Integrationskonzept hinzufügen:
Flüchtlinge finden in der Hansestadt Lübeck Schutz und Sicherheit vor Verfolgung
Krisen in aller Welt zwingen Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen und Zuflucht im Ausland zu suchen. In der Hansestadt Lübeck leben Migrantinnen und Migranten, die in ihrem Herkunftsland verfolgt oder vom Krieg bedroht wurden und es deshalb verlassen mussten. Sie geniessen den Status eines anerkannten Asylberechtigten oder Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention, oder sie leben hier als Asylbewerber / als Ausländer mit einem humanitären oder geduldeten Aufenthaltsrecht / als Ausländer ohne gültigen Aufenthaltstitel. Viele von ihnen haben in ihren Heimatländern und / oder auf der Flucht erhebliche physische, psychische oder sexuelle Gewalt erlitten, sind traumatisiert.
Sie alle eint die Hoffnung auf ein neues Leben in Sicherheit und Würde.
Die Mehrzahl der Menschen im Asylverfahren, die der Hansestadt Lübeck vom Land zugewiesen werden, erhält zunächst Wohnraum in den Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber. Aber auch die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen und deren sozialpädagogische Betreuung gewinnen an Bedeutung.
Leitziel: Flüchtlinge finden in der Hansestadt Lübeck Schutz und Sicherheit vor Verfolgung
Teilziele: Flüchtlinge können am gesellschaftlichen Leben in der Hansestadt Lübeck teilhaben
Die Hansestadt Lübeck fördert und fordert das ehrenamtliche Engagement der Verbände und Netzwerke in den einzelnen Stadtteilen und setzt auf die gesamtgesellschaftliche Verantwortung.
Maßnahmen ( werden nicht beschlossen, aber dem Integrationskonzept als Anlage beigefügt)
Sprachkursangebote für Flüchtlinge, die nach der Integrationsverordnung von einer Teilnahme an einem bundesfinanzierten Integrationskurs ausgeschlossen sind
Entwicklung von Modellen zur besseren Gesundheitsversorgung
Einführung einer Krankenkassenkarte für Menschen im Asylverfahren, die gegenüber der Hansestadt Lübeck Leistungsanspruch entsprechend der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen haben ( siehe Handlungsfeld „Gesundheit“ im Flüchtlingspakt SH)
Verantwortlich:
FB II,Stabsstelle Integration,Bereich Soziale Sicherung,Gesundheitsamt,Stabsstelle Asyl
FB III, Angelegenheiten für AusländerInnen/Staatsangehörigkeiten
FB IV
Träger der Gemeinschaftsunterkünfte
Steuerungsgruppe Integration
Forum für Migrantinnen und Migranten in der Hansestadt Lübeck
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Herr Mortezai begründet seinen Antrag und übt inhaltlich Kritik am Änderungsantrag, der im Übrigen ohne Mitwirken des Forums für MigrantInnen formuliert worden sei.
Herr Senator Schindler stellt klar, dass die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Asyl „auf den Weg gebracht“ sei; das Land habe bereits eine Finanzierung für zwei Jahre zugesagt. Die Stabsstelle Integration werde nun zur Wahrnehmung dieser Aufgabe nach einer externen Stellenausschreibung um zwei MitarbeiterInnen erweitert.
Frau Menorca, Herr Schaffenberg und Herr Schlitzke begründen den Änderungsantrag. Der Antrag des Forums sei zum Teil „überholt“. Das Forum sei im Vorwege um ein Gespräch gebeten worden; eine Rückmeldung sei nicht erfolgt. Ein gerade stattgefundenes gemeinsames Gespräch habe zu keinem Ergebnis geführt.
Frau Mentz und Frau Jansen sprechen sich für den Antrag des Forums für MigrantInnen und gegen den Änderungsantrag aus und begründen dies im Einzelnen. Herr Klinkel schlägt eine „Überweisung“ an die Steuerungsgruppe zwecks Formulierung eines gemeinsamen Antrags vor; der Vorschlag wird nicht weiterverfolgt.
Es sprechen außerdem Frau Gottschalk, Frau Schwartz, Herr Petereit und Frau Regier.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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36,5 kB
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