ALLRIS - Auszug

01.06.2015 - 4.1 Mitteilungen des Vorsitzenden

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende teilt mit, dass ihm mittlerweile die Geschäftsordnung für die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vorliege, in der die unter TOP 2.2 von Herrn Stolzenberg geforderten namentlichen Abstimmungen geregelt sei.

 

Im § 24 Abstimmungen Absatz 3 für die Bürgerschaft heißt es:

 

„Namentliche Abstimmung muss stattfinden, wenn sie vor Beginn der Abstimmung von mindestens zwölf Mitgliedern verlangt wird. Sie erfolgt durch Namensaufruf. Über Anträge zur Geschäftsordnung ist eine namentliche Abstimmung unzulässig.“

 

Fraglich sei allerdings, wie eine Umsetzung auf die Ausschüsse im Bezug auf die Anzahl der Mitglieder umzusetzen ist.

 

Herr Lötsch beauftragt die Verwaltung um Klärung dieser Frage.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

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