ALLRIS - Auszug

15.09.2015 - 5.2.5 Festlegung der Verkaufszeiten an Sonn- und Feie...

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Wortprotokoll

Herr Möller berichtet, dass im Rahmen der Bäderverordnung eine Sonntagsöffnung von 12 bis 18 Uhr in Travemünde festgelegt worden sei. Einige Geschäfte seien aber abweichend davon, z.B. in der Zeit von 11 bis 17 Uhr, geöffnet gewesen, da man mit den festgelegten Zeiten nicht einverstanden sei. Obwohl die Verordnung einvernehmlich schien, nehme man dies nun zum Anlass, eine neue Anhörung durchzuführen, um evtl. eine neue Verordnung zu erlassen. 

 

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Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

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