ALLRIS - Auszug

16.06.2015 - 5.2.1 Gutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxig...

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Wortprotokoll

Herr Möller fragt nach, ob es zur im Hauptausschuss gegebenen Antwort auf die Anfrage von Herrn Böhm weitere Fragen gebe.

 

Herr Zahn führt aus, dass man die Antwort zur Kenntnis nehme, man aber mehr über die Auswirkungen des Mindestlohns erfahren wolle. Herr Jelen berichtet, dass Anfang Mai ein Gespräch mit zwei großen Lübecker Zentralen des Taxigewerbes stattgefunden habe. Im Vergleich von Januar bis April 2015 zu Januar bis April 2014 sei ein Abwärtstrend anhand der Tourenzahlen deutlich erkennbar. Seit Umorganisation von Mietwagen auf Taxi (Mitte 2010) seien die Zahlen nach oben gegangen; seit Ende 2014 gingen die Zahlen zurück. Herr Möller ergänzt, dass die Taxiverbände eine weitere Erhöhung der Beförderungsentgelte begrüßen würden. Von Seiten der Verwaltung habe man darauf hingewiesen, dass eine erneute Erhöhung der Beförderungsentgelte in 2015 nicht angedacht sei, insbesondere nicht vor Vorliegen eines Gutachtens. Ein solches Gutachten könne frühestens in 2016 in Auftrag gegeben werden, da die Zahlen des Mindestlohnes sowie der Tariferhöhungen ab 01.01.2015 in das Gutachten einfließen müssten. Die Mittel für ein Gutachten würden für das Haushaltsjahr 2016 eingestellt.

 

Frau Stockfisch fragt nach, wie lange eine Taxikonzession bei Neuantrag gültig sei. Bei Neuanträgen habe die Genehmigung eine Gültigkeit von zwei Jahren, bei einem Antrag auf Wiedererteilung könne eine Gültigkeit bis max.  fünf Jahre genehmigt werden, antwortet Herr Jelen.

 

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Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

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