ALLRIS - Auszug

19.05.2015 - 4.3.1 Anfrage Herr Schaafberg - Baumfällungen Parkhau...

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Wortprotokoll

Auszug Niederschrift 21.04.2015 TOP 8.5:

 

„In Anlehnung an den LN-Artikel vom 21.04.2015 zum Neubau des Parkhauses am Burgfeld möchte Herr Schaafberg gern erläutert haben, woran man „bedeutende Bäume“ von „unbe-deutenden Bäumen“ unterscheide. Des Weiteren sei es interessant zu wissen, welche 40 Bäume gefällt werden sollen.“

 

 

Frau Hartmann teilt mit, dass Im Rahmen der Machbarkeitsstudie für das Parkhaus (01/2013) seinerzeit die Bäume vom Bereich Stadtgrün betrachtet worden seien. Im Ergebnis seien die beiden aus den Jahren 1865 sowie 1867 stammenden Eschen sowie der in der Größe seltene Zuckerahorn als erhaltenswert eingestuft worden. Diese drei Bäume sind im Lageplan grün dargestellt.[1] Des Weiteren seien im Lageplan die Bäume, die gefällt werden sollen, als nicht ausgefüllter Kreis dargestellt. Die untere Naturschutzbehörde halte es für möglich, dass im Zuge einer Konkretisierung der Planung weitere Bäume im Randbereich durch direkte Abgrabung, Baugrubenböschungen, Grundwasserabsenkungen oder sonstigen Baubetrieb beeinträchtigt werden könnten und ebenfalls gefällt werden müssten. Nach der vorliegenden Planung müssten über 50 gesunde Laubbäume gefällt werden. Die Altersspanne der Bäume reiche von 14 Jahren (Baum an der Hafenstraße) bis 120 Jahre (Linde oberhalb der Fährstraße). Der Großteil der Bäume sei zwischen 30 und 90 Jahre alt. Die untere Naturschutzbehörde halte den Eingriff in den Baumbestand und in das Landschaftsbild für sehr erheblich und bevorzuge daher einen Standort am (nahezu) baumfreien Gustav-Radbruch-Platz.

 


[1] Anlage

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Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

 

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