ALLRIS - Auszug

09.02.2015 - 5.3 Erhebung einer Tourismusabgabe

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es gibt keine Wortmeldungen.

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Beschlussvorschlag:

  1. Die Hansestadt Lübeck wird eine Tourismusabgabe gemäß § 10 Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein erheben.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Vorarbeiten zu leisten und im Rahmen dessen insbesondere alle notwendigen Auskünfte, die für die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen erforderlich sind, einzuholen und der Bürgerschaft eine Satzung zur Erhebung der Tourismusabgabe zur Beschlussfassung vorzulegen.
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Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,

gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

(5 Enthaltungen)

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Anlagen zur Vorlage

 

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