24.11.2015 - 5.9 Satzung über die Erhebung von Anschluss- und Au...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.9
- Sitzung:
-
38. Sitzung des Hauptausschusses
- Zusätze:
- zurückgestellt in der Sitzung des HA am 10.11.2015
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 24.11.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Erhebung von Anschluss- und Ausbaubeiträgen der Hansestadt Lübeck (Anschluss- und Ausbaubeitragssatzung - ABS) wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.
Beschluss Werkausschuss EBL am 19.11.2015:
Aufgrund der Anmerkungen im Werk-A am 08.10.2015 wurde der Bereich Recht nochmals zu § 11 Abs. 1 ABS um Stellungnahme gebeten. Der Bereich Recht schlägt für § 11 Abs. 1 Satz 2 ABS ersatzweise folgende Formulierung (Satz 2, 3 und 4) vor:
„Ab Kenntnis von einer anstehenden Beitragsveranlagung hat der/die bisherige Eigentümer/in bzw. Erbbauberechtigte die Hansestadt Lübeck über eine Übertragung des Eigentums oder des Erbbaurechts innerhalb von vier Wochen ab wirksamer Übertragung über diese Änderung der Rechtsverhältnisse zu informieren. Ebenfalls zur Anzeige verpflichtet sind die Rechtsnachfolger des/der bisherigen Eigentümers/in, wenn diese Kenntnis von der anstehenden Beitragsveranlagung haben. Die Anzeige hat innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Eintritt des die Rechtsnachfolge begründenden Ereignisses (z.B. Tod des/der bisherigen Eigentümers/in) durch die Rechtsnachfolger zu erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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213,2 kB
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öffentlich
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24,5 kB
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