ALLRIS - Auszug

10.11.2015 - 3.7 Antwort des FB 4 betr. Sanierung Musik- und Kon...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Senatorin Weiher teilt zu der mündlichen Anfrage von Herr Lötsch vom 13.10.2015 , ob die für die Kosten der Sanierung anfallende Umsatzsteuer mit dem Finanzamt verrechnet werde mit, dass der BGA Muk vorsteuerabzugsberechtigt sei. Für den BGA MuK werde über den Bereich Passivbesteuerung monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellt. Zum Jahresende erfolge dann die Umsatzsteuerjahreserklärung.

 

Keine weiteren Wortmeldungen.

 

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Der Hauptausschuss nimmt

die Antwort zur Kenntnis.

             

 

 

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