ALLRIS - Auszug

14.07.2015 - 3.7 Neu: Anfrage von AM Ragnar Lüttke: Auflagen für...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 

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Herr Lüttke stellt mit VO/2015/02879 folgende Anfrage:

 

Bei mehreren möglichen Unterkünften für Flüchtlinge wurde aufgrund des mangelhaften Brandschutzes dagegen entschieden.

 

  1. Wie viele Objekte wurden außer Betracht gezogen weil der Brandschutz nicht ausreichte?

              Als ein konkretes Beispiel ist die Schule Moisling zu nennen.

  1. Was müsste getan werden, um die Brandschutzauflagen zu erfüllen?
  2. Was würde es pro m² Wohnfläche kosten, die Brandschutzauflagen zu erfüllen?

 

Herr Senator Schindler gibt an, dass eine genaue Beantwortung zu diesem Zeitpunkt nicht möglich sei. Er sagt die Beantwortung zur nächsten Sitzung zu.

 

Herr Senator Boden teilt mit, dass das Thema Brandschutz sehr individuell auf die jeweilige Fläche abgestimmt ist. Eine pauschale Beantwortung ist nicht möglich. So gelten für z.B. Schulnutzungen andere Bestimmungen, als für Schulgebäude in den en Übernachtungsmöglichkeiten geschaffen werden.

 

Herr Rathcke fragt an, warum diese Bedenken in Turnhallen nicht gegeben sein. Dies beantwortet Senator Schindler dahingehend, dass Turnhallen grundsätzlich ebenerdig stehen und damit die Fenster in jedem Fall als Fluchtweg bestehen würden. Außerdem wird eine Turnhalle als 1 großer Raum gewertet. Die Brandschutzbestimmungen sind also anders, als wenn es sich um mehrere kleine Räume handeln würde.

 

 

 

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Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis und

vertagt die weitere Beratung auf die Sitzung

des Hauptausschusses am 08.09.2015.

 

 

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