ALLRIS - Auszug

23.06.2015 - 5.1.3 Verkauf eines Grundstücks am Bornkamp

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Keine Wortmeldungen.

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Beschlussvorschlag:

 

1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit dem Land Schleswig-Holstein einen Kaufvertrag über den Verkauf einer ca. 17000 m² große Teilfläche des Flurstücks 386, Flur 1 der Gemarkung Strecknitz zu einem Kaufpreis von 120 € /m², mithin ca. 2.040.000 Euro, abzuschließen.

 

2. Das Land beabsichtigt, auf dem Kaufgegenstand eine Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge zu betreiben. Die Flächen und Gebäude sollen nach Beendigung der Nutzung als Erstaufnahmeeinrichtung nach Maßgabe des dann bestehenden Planungsrechtes insbesondere für andere Wohnnutzungen wie studentisches Wohnen umgenutzt werden.

 

3. Auf eine vorherige Bekanntgabe des Verkaufs und Angebot des Grundstücks auf der Internet-Bekanntmachungseite der Hansestadt Lübeck wird verzichtet.

 

4.Sämtliche mit dem Abschluss und der Durchführung des Grundstückskaufvertrages sowie der Bebauung und dem Betrieb der Einrichtung verbundenen Kosten, Gebühren und Abgaben, einschließlich der Grunderwerbssteuer, sowie Grundstücksfreimachungskosten, Erschließungskosten und Anschlussbeiträge sind vom Land Schleswig-Holstein zu tragen.

 

 

 

 

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Der Hauptausschuss leitet die Vorlage

einstimmig ohne Votum an die

Bürgerschaft weiter.

             

 

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