ALLRIS - Auszug

24.09.2015 - 10.24.2 DIE LINKE.: Änderungsantrag zu VO/ 2015/ 02953:...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

1. Der Umgriff des Bebauungsplans wird in einen östlichen und einen westlichen Teil geteilt. Der östliche Teil in Richtung Schüsselbuden wird im Folgenden als „Teilbereich 1“bezeichnet, der westliche in Richtung Untertrave als „Teilbereich 2“.

 

2. Die Grenze zwischen den beiden Teilbereichen verläuft entlang der folgenden historischen Parzellen:

 

 

Alfstraße

Fischstraße (Nord)

Fischstraße (Süd)

Braunstraße

Teilbereich 1 (Ost)

27

26

25

30b

Teilbereich 2 (West)

29

28

27

32

 

3. Für den Teilbereich 1 wird der Satzungsbeschluss gemäß VO/ 2015/ 02953 gefällt.

Vermarktung, Verkauf und Bebauung sollen wie vorgesehen erfolgen.

 

4. Für den Teilbereich 2 wird ein neues Bebauungsplanverfahren begonnen.

 

5. Der Teilbereich 2 wird bis zur Straße 'An der Untertrave' hin ausgedehnt. Mit den

betroffenen Grundstückseigentümern werden Gespräche geführt, um Aufschluss über deren Absichten (Verkauf, Neubau usw.) zu erhalten. Das gilt insbesondere für diejenigen an 'Gerade Querstraße' und 'Einhäuschen Querstraße', damit auf deren Grundlage die Planungen für die Westseiten von 'Krumme Querstraße' und 'Einhäuschen Querstraße' gemäß dem historischen Stadtgrundriss gemacht werden können.

 

6. Für den 'Bebauungsplan 01.19.00 - Gründungsviertel - Teilbereich 2' werden Lösungen entwickelt, wie die historischen Straßenverläufe von 'Krumme Querstraße' und 'Einhäuschen Querstraße' im Rahmen der Vorschriften des Baurechts, der gültigen Brandschutzvorschriften und dergleichen wiederhergestellt werden können.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Ablehnung

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 35

Enthaltungen: 1

 

 

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