ALLRIS - Auszug

24.09.2015 - 8.6 Evaluationsbericht 2015 für die Kommunalaufsich...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Anlass:

Auf der Grundlage der Ziffer 6 der Richtlinie über die Gewährung von Konsolidierungshilfen

(§ 16 a FAG) berichtet die Hansestadt Lübeck jährlich jeweils zum 01.06. des Folgejahres

der Kommunalaufsicht als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde über die Entwicklung der

Finanzlage und den Umsetzungsstand der in dem öffentlich-rechtlichen Vertrag festgelegten

Konsolidierungsmaßnahmen.

Städte, die der Aufsicht des Innenministeriums unterstehen, legen dem Innenministerium

jeweils bis zum 01.07. eine entsprechende Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

vor.

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Die Bürgerschaft nimmt den Bericht zur Kenntnis

 

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.

 

 

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