ALLRIS - Auszug

25.06.2015 - 5.8 DIE LINKE. Austauschantrag zu VO/2015/02676: Fl...

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

Der Antrag wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgezogen.

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Beschluss:

Die temporäre Unterbringung der Flüchtlinge ab September 2015 wird nicht in Containern umgesetzt. Es ist eine adäquate Unterbringungsmöglichkeit zu finden.

 

Die Mindestanforderungen der Unterbringung von Flüchtlingen auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck in Gemeinschaftsunterkünften, aber auch in Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) die auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck vom Bundesland Schleswig-Holstein betrieben werden, sind deutlich zu erhöhen.

Dieses bezieht sich ins Besondere auf die für jeden Flüchtling zur Verfügung stehende Wohnfläche, Quantität und Qualität des Personalschlüssels der Betreuung von Kindern und Traumatisierten, sowie der Obergrenze der Anzahl der Flüchtlinge je Unterbringung und im Bezug auf eine EAE, der Grad der Dezentralisierung.

 

Dazu wird ein runder Tisch einberufen, an dem die Verwaltung, die Fraktionen, sowie Flüchtlingsorganisationen zu beteiligen sind. Im Bezug auf die Mindeststandards einer zukünftigen Erstaufnahmestelle sind VertreterInnen des Bundeslandes Schleswig-Holstein hinzuzuziehen.

 

 

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