ALLRIS - Auszug

21.05.2015 - 10.6 Mietspiegel 2016

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

  1. Im Jahr 2016 soll ein neu erhobener und im Sinne des § 558 d BGB qualifizierter Lübecker Mietspiegel vorliegen. Voraussetzung dafür ist eine verbindliche Kostenbeteiligung der Interessenverbände und der Wohnungswirtschaft an der Erstellung dieses Mietspiegels.
  2. Unter Beteiligung des Arbeitskreises Mietspiegels sind entsprechende Angebote einzuholen. 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

(Die Vorlage wurde den Mitgliedern der Bürgerschaft umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.)                                                                                                               

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Anlagen zur Vorlage

 

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