ALLRIS - Auszug

09.09.2014 - 7.1 Lübecker Mietspiegel 2014

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Auf Nachfrage des Vorsitzenden erfolgen keine Wortmeldungen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der auf der Grundlage des Gutachtens der Firma F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH erstellte Lübecker Mietspiegel 2012 wird 2014 im Indexverfahren nach § 558d Abs. 2 BGB fortgeschrieben und durch die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck anerkannt. Er gilt damit als qualifizierter Mietspiegel gem. § 558 d BGB.

 

Reduzieren

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

 

Das könnte Sie auch interessieren