ALLRIS - Auszug

27.11.2014 - 10.13 Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:

 

im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                           10.500,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                             10.500,--  Euro
  • einem Jahresüberschuss von                                                                 0,--  Euro
  • einem Jahresfehlbetrag von                                                                               0,--  Euro

 

im Finanzplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                            3.600,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                          10.500,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit                       0,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit                       0,--  Euro

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur     Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

 

 

 

Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift an.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

 

Das könnte Sie auch interessieren