ALLRIS - Auszug

04.02.2014 - 11.1 Veröffentlichung der Richtlinien für die Gewähr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Angelegenheit wurde in der Sitzung am 05.11.2013 einvernehmlich bis zur Sitzung am 03.12.2013 vertagt. Die Verwaltung wurde gebeten, den Mitgliedern des Ausschusses die „Internen Bearbeitungshinweise“ zur Verfügung zu stellen. Am 21.11.2013 wurden die „Internen Bearbeitungshinweise zur Angemessenheit von Kosten der Unterkunft gemäß § 22 SGB II und § 35 SGB XII“ sowie das „Schlüssige Konzept“ per e-mail an die Ausschussmitglieder übersandt.

In der Sitzung am 03.12.2013 wurde die Angelegenheit erneut bis zur heutigen Sitzung vertagt.

 

Frau Akyurt begründet den von ihr und Herrn Klinkel gestellten Antrag unter Hinweis auf die Vorschriften des Informationszugangsgesetzes Schleswig-Holstein (IZG-SH) sowie auf eine von ihr angeforderte Stellungnahme des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) vom 30.01.2014, die vor Sitzungsbeginn an die Mitglieder des Ausschusses verteilt wurde.

 

Herr Wulf erklärt, die Verwaltung habe keine rechtlichen Bedenken gegen eine Veröffentlichung der Richtlinien.

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Beschluss:

Der Sozialausschuss möge beschließen:

 

Der Bürgermeister wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die geltenden Richtlinien der Lübecker Sozialverwaltung für die Gewährung der Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sowie die geltenden „Interne Bearbeitungshinweise Angemessenheit von Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II und § 35 SGB XII“ im Internet veröffentlicht werden. Dem Sozialausschuss ist über die Umsetzung zu berichten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:              14

Enthaltungen:                1

 

Der Antrag ist damit einstimmig angenommen.

 

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