ALLRIS - Auszug

21.01.2014 - 4.2.6 Lärmsituation am Konstinkaihafen

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Wortprotokoll

Herr Möller teilt mit, dass der jetzige und geplante Umschlag am Konstinkai mit dem 2010 genehmigten Zustand aus schallschutzrechtlicher Sicht vergleichbar sei. Im Hinblick  auf die Immissionen aus Hafen- und Gewerbelärm ergebe sich keine andere Situation als im planfestgestellten Zustand. Von der Bürgerinitiative und der Claus Rodenberg Port Logistik GmbH seien zur Minimierung der Lärmbelästigungen eine Reihe von Gegen- und Anpassungsmaßnahmen vereinbart worden.[1]

 

Die Genehmigungs- und Überwachungsbehörde sei das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume. Einwirken könnte ggf. auch der Grundstückeigentümer, die LHG, soweit der Mietvertrag dies zulasse. Das vollständige Gutachten sei per E-Mail allen Fraktionen der Bürgerschaft und Herrn Böhm zur Kenntnis zugeleitet worden.

 


[1] Anlage 5

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Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

 

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