ALLRIS - Auszug

16.06.2014 - 5.4 Herstellung baureifer Grundstücke im Gründungsv...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Weber vom Bereich Stadtplanung erläutert die geringen Veränderungen in der Tischvorlage gegenüber der ursprünglichen Vorlage. Es hat hierbei u.a. eine Verschiebung bei den Kosten von 2014 auf 2015 gegeben.

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Beschlussvorschlag:

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Herstellung baureifer Grundstücke auf den Grabungsflächen im Gründungsviertel sicherzustellen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die haushaltsmäßige Ordnung für die Herstellung baureifer Grundstücke und deren Vermarktung

a) für das Haushaltsjahr 2014 herzustellen. Beim Produktsachkonto 511003.000.5431008 werden für das Haushaltsjahr 2014  418.000 EUR für Baureifmachung und Vermarktung der neu zu bebauenden Grundstücke im Gründungsviertel überplanmäßig gem. § 95 d GO bewilligt. Deckung: Minderaufwendungen bei dem Produktsachkonto 111029.000.5431, 418.000 EUR.

b) Der Bürgermeister wird beauftragt, die haushaltsmäßige Ordnung für die Herstellung baureifer Grundstücke und deren Vermarktung im Rahmen der Haushaltsplanung für die Folgejahre entsprechend den dann jeweils zu aktualisierenden Kostenschätzungen herzustellen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Grundstücksgesellschaft „Trave“ mbH zur Vermarktung der baureifen Grundstücke im Gründungsviertel einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit folgenden Eckpunkten abzuschließen:

 

a) Gegenstand des Geschäftsbesorgungsvertrages sind die in der Anlage 4 – Lageplan – dargestellten, rot umrandeten Grundstücke. Die Grundstücks-gesellschaft „Trave“ mbH übernimmt im Namen der Hansestadt Lübeck die Vermarktung der Grundstücke im Gründungsviertel. Die Grundstücke verbleiben im Eigentum der Hansestadt Lübeck. Die Kaufpreise sind bei der Hansestadt Lübeck zu vereinnahmen
 

b) Die Grundstücksgesellschaft „Trave“ mbH erhält für ihre Tätigkeit eine kostendeckende Vergütung entsprechend ihres nachgewiesenen Leistungsaufwandes bis maximal 130.000 EUR. Die Grundstücksgesellschaft „Trave“ mbH hat über die ihr entstandenen Kosten, auch durch die Vergabe von Aufgaben an Dritte, und die Vergütung halbjährlich eine Zwischenrechnung zu erstellen.

 

c) Die Veräußerung der Baugrundstücke erfolgt mindestens zu dem vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Hansestadt Lübeck ermittelten Bodenwert.

 

d) Der Geschäftsbesorgungsvertrag wird zunächst bis zum 31.12.2016 befristet.

 

e) Zum Ende der Vertragslaufzeit wird von der Grundstücksgesellschaft „Trave“ mbH eine Schlussrechnung erstellt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die haushaltsmäßige Ordnung für die Herstellung der Straßen im Gründungsviertel mit Fahrbahn und separaten Gehwegen nach Vorbild der Fleischhauerstraße herzustellen. Dazu sind im Rahmen der Haushaltsaufstellung der Jahre 2015ff. Mittel zur Deckung des städtischen Anteils bereitzustellen.
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Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,

gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

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Anlagen zur Vorlage

 

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