ALLRIS - Auszug

10.03.2014 - 3 Verpflichtung der nicht der Bürgerschaft angehö...

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Wortprotokoll

 

Der Ausschussvorsitzende verpflichtet das nicht der Bürgerschaft angehörende Ausschussmitglied Hermann Junghans mit den Worten: „Ich verpflichte Sie gemäß § 46
Abs. 6 der Gemeindeordnung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führe Sie in Ihr Amt ein“.

 

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