10.03.2014 - 3 Verpflichtung der nicht der Bürgerschaft angehö...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Mo., 10.03.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Ausschussvorsitzende verpflichtet das nicht der Bürgerschaft angehörende Ausschussmitglied Hermann Junghans mit den Worten: „Ich verpflichte Sie gemäß § 46
Abs. 6 der Gemeindeordnung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führe Sie in Ihr Amt ein“.
